Der VereinZum Grußwort der 1. Vorsitzenden. Aus der VereinssatzungDas Collegium Musicum Mannheim e.V. ist ein Vereinsorchester. Es wurde am 2. April 2003 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Mannheim (VR2518) eingetragen. Satzungsgemäß ist der Zweck des Vereins „die Förderung und Mitgestaltung des kulturellen Lebens in Mannheim. Der Verein bietet Studenten und anderen Personen die Möglichkeit einer aktiven musikalischen Betätigung und trägt damit zur Erhaltung und Entwicklung des kulturellen Niveaus Mannheims und darüber hinaus bei.“ GemeinnützigkeitDer Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. MitgliedschaftAktives Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die die erforderlichen musikalischen Fähigkeiten besitzt und die bereit ist, bei der Proben- und Aufführungstätigkeit zuverlässig mitzuwirken. Natürliche und juristische Personen können passive Mitglieder des Vereins werden, wenn sie den Vereinszweck fördern wollen, ohne in dem Orchester aktiv mitwirken zu wollen. Ämter und FunktionenDer Vorstand des Vereins besteht mindestens aus 1. und 2. Vorsitzenden, künstlerischer Leitungsperson, Kassenwart/in sowie Protokollführer/in. Die oder der 1. Vorsitzende vertritt den Verein nach außen. Angaben zur aktuellen Besetzung finden Sie im Impressum. |